Ihr guter Geist für Haus, Hof und Garten!

AGB von Schumi's Haus & Hof Service

1.Geltung der Bedingungen:

Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragsbestätigung erfolgt allein auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma Schumi's Haus & Hof Service.


2. Lohnkosten, Arbeitszeit:

2.1. Alle abgesprochenen Preise sind Fest- bzw. Endpreise und sind abhängig von der gewünschten Dienstleistung. Ab 01.01.2015 ist die Firma Schumis Haus & Hof Service verpflichtet, alle Rechnungen mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer auszuwiesen.


2.2. Vorbereitungs-, Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten und sind im Festpreis inbegriffen.


2.3. Der Stundenlohn je Mitarbeiter beläuft sich Netto auf 30,00 EURO, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. 


3. Leistungen des Auftraggebers:

3.1. Von der Tätigkeitsaufnahme durch die Firma Schumi's Haus & Hof Service ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Um die Ausführung der vereinbarten Arbeiten gewährleisten zu können, muss dem Arbeitnehmer für den Zeitraum des Auftrages, das Objekt zugänglich sein. Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den von der Firma Schumi's Haus & Hof Service eingesetzten Maschinen und Arbeitskräften haftbar.


3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bedarf dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes/warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum zur Lagerung von Materialien, Geräten und Maschinen.


3.3. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Die Frist verlängert sich automatisch um weitere vier Wochen und kann jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum Ende des Monats von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der bis dahin entstandene Aufwand vom Auftraggeber zu vergüten.


4. Leistungen des Auftragnehmers:

4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Vertrages oder der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Leistungen ordentlich, fachgerecht, schnellst möglich, gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.


4.2. Der Auftragnehmer wird über alles  was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren.


5. Materialkosten:

Das für die jeweiligen Arbeiten erforderliche Material wird soweit es nicht bereits in der Auftragsbestätigung bzw. nach mündlicher Absprache einzeln aufgeführt ist nach den, von der Firma Schumi’s Haus & Hof Service erstellten Materialscheinen in Rechnung gestellt. Diese sind für beide Seiten maßgebend und außerdem vom Auftraggeber zu unterzeichnen.


6. Reise- und Fahrtkosten:

Die Reise-/ Fahrtkosten der Firma Schumi's Haus & Hof Service, Hin- und Rückfahrt, vom Firmensitz zum Einsatzort werden extra berechnet, bzw. sind im Festpreis inbegriffen.


6.1. Innerhalb des Wohnortes/Einsatzortes werden keine Fahrtkosten berechnet.


6.2.  Fahrten (Hin- und Rückfahrt) außerhalb des Wohnortes werden extra berechnet (0,80 €/km = 1,60 €/km für Hin- und Rückfahrt).


7. Abnahme:

Unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten ist gemeinsam vom Auftraggeber und der Firma Schumi's  Haus & Hof Service der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden im/am Objekt festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch den Auftraggeber schließt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Auftraggeber anzuzeigen, spätestens jedoch 2 Wochen nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.


8. Haftung:

Die Firma Schumi's Haus & Hof Service haftet nur für Schäden, die von ihr/ihren Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Bei Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

Die ordnungsgemäße und schadensfreie Erledigung der ausgeführten Arbeiten wird mit dem Geldeingang auf das genannte Geschäftskonto bescheinigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.


9. Rechnungsstellung und Bezahlung:

Die Abrechnung erfolgt i. d. R. nach Beendigung der Arbeiten. Die Firma Schumi's Haus & Hof Service behält sich jedoch Abschlagsrechnungen und -zahlungen, ab einem vierstelligen Rechnungsbetrag, per Vorkasse in bar oder per Vorabübereisung auf das Geschäftskonto, vor. In dem Fall beginnen die Arbeiten erst bei Barzahlung bzw. Geldeingang auf dem Geschäftskonto. Die Restzahlung erfolgt dann vor Beendigung der Arbeiten. Eine Entsprechende Quittung oder Vorabrechnung wird erstellt.

Angebote der Firma Schumis Haus & Hof Service sind stets freibleibend.


10. Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungserstellung Netto/Brutto Kasse zu zahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug (innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeit und Datum der Rechnungserstellung), so ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB zu fordern. Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so stehen dem Auftragnehmer 35% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, das dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.


11. Abzug, Skonto, Rabatt:

Es wird kein Abzug, Skonto oder Rabatt gewährt. Die ausgewiesenen Beträge sind zahlbar rein netto, zzgl. MwSt.


12. Angebote, Hausmeisterobjektverträge, Kündigung:

Angebote und Hausmeisterobjektverträge bedarfen der Schriftform.


12.1. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, zum 1. des Folgemonats. Dies gilt auch für mündliche Absprachen, welche über ein Angebot zustande gekommen sind und minestens 6 Monate ohne Unterbrechnung laufen.


12.2. Auch bei einer form- und fristgerechten Kündigung, werden die entsprechenden Arbeiten, bis zum Vertragsende ordnungsgemäß ausgeführt. Die Leistung wird dennoch in Rechnung gestellt, auch wenn die Arbeit in der Kündigungsfrist nicht mehr gewünscht wird.


13. Schlussbestimmungen:

Falls eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Un-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schönebeck (Elbe). Es gilt der gesetzliche Erfüllungsort.